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Voltaire

Von

Lieber! ich auch bin nackt, wie Gott mich erschaffen, natürlich,
Und doch häng ich mir klug immer ein Mäntelchen um.

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Gedicht: Voltaire von Heinrich von Kleist

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Voltaire“ von Heinrich von Kleist ist eine prägnante, humorvolle Selbstreflexion über die menschliche Natur und die Tendenz zur Selbsttäuschung. Es beginnt mit einem Geständnis der Nacktheit, die hier als Metapher für die ursprüngliche, natürliche Beschaffenheit des Menschen verstanden werden kann. Der Dichter erklärt, dass er, so wie Gott ihn erschaffen hat, „nackt“ ist, also ungeschminkt und ursprünglich.

Der zweite Vers kippt die vorherige Aussage, indem er die Ironie einführt. Kleist gesteht, dass er sich dennoch „klug“ ein „Mäntelchen“ umhängt. Dieses Mäntelchen symbolisiert die Konventionen, Masken und Strategien, die der Mensch nutzt, um sich vor der Welt zu schützen, sich anzupassen oder seine wahre Natur zu verbergen. Es deutet auf eine gewisse Diskrepanz zwischen dem natürlichen Zustand und dem, wie sich der Mensch tatsächlich gibt.

Die Kürze des Gedichts und die einfache Sprache, die von einem Hauch von Ironie getragen wird, verstärken die Wirkung. Es ist ein pointierter Kommentar zur menschlichen Eitelkeit und zur Neigung, sich selbst und anderen etwas vorzuspielen. Kleist entlarvt die menschliche Tendenz, sich zu verstellen, um sozial akzeptiert zu werden oder sich selbst zu schützen.

Das Gedicht ist ein klassisches Beispiel für Kleists subtilen Humor und seine Fähigkeit, tiefgründige Themen in wenigen Worten zu behandeln. Es lädt den Leser ein, über die eigene Nacktheit und die Mäntelchen nachzudenken, die wir uns im Laufe unseres Lebens anlegen. Die Schlusspointe unterstreicht die Komplexität der menschlichen Natur und die Spannung zwischen Natürlichkeit und Selbstinszenierung.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.