Mai
1
Die Kinder schreien »Vivat hoch!«
In die blaue Luft hinein;
Den Frühling setzen sie auf den Thron,
Der soll ihr König sein.
2
Die Kinder haben die Veilchen gepflückt,
All, all, die da blühten am Mühlengraben.
Der Lenz ist da; sie wollen ihn fest
In ihren kleinen Fäusten haben.
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Kurze Interpretation des Gedichts
Das Gedicht „Mai“ von Theodor Storm ist eine kurze, aber lebhafte Darstellung der Freude und des Enthusiasmus, die der Frühling, hier personifiziert als König, in der kindlichen Seele auslöst. Das Gedicht besteht aus zwei Strophen, die jeweils aus vier Versen bestehen und ein klares Bild von kindlicher Freude und Begeisterung zeichnen.
In der ersten Strophe wird die Ankunft des Frühlings mit einem lauten „Vivat hoch!“ gefeiert. Die Kinder, die Hauptfiguren des Gedichts, begrüßen den Frühling, setzen ihn symbolisch auf den Thron und erklären ihn zu ihrem König. Dies deutet auf eine kindliche Verehrung und eine unbeschwerte Freude am Jahreszeitenwechsel hin. Die „blaue Luft“ verstärkt die Assoziation von Weite, Freiheit und dem Erwachen des Frühlings.
Die zweite Strophe wechselt von der allgemeinen Begrüßung zu einer konkreteren Handlung: Die Kinder pflücken Veilchen am Mühlengraben. Diese Detailgenauigkeit verleiht dem Gedicht eine sinnliche Qualität und lässt den Leser die Frühlingsstimmung fast körperlich spüren. Das „All, all“ betont die Fülle und Üppigkeit des Frühlings, während der Wunsch, den Lenz in den „kleinen Fäusten“ zu haben, die kindliche Sehnsucht nach Besitz und die Unbändigkeit der Freude am Leben verdeutlicht.
Insgesamt zeichnet das Gedicht ein idyllisches Bild von kindlicher Unschuld, Freude und der unmittelbaren Erfahrung der Natur. Storm verwendet einfache Sprache und eine klare Struktur, um die Frühlingsstimmung auf eine lebendige und ansprechende Weise zu vermitteln. Die Wahl der Kinder als Protagonisten verstärkt den Eindruck von Unbekümmertheit und der ungetrübten Freude am Leben, die mit dem Frühling einhergeht.
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Lizenz und Verwendung
Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.