Abendständchen
Hör, es klagt die Flöte wieder,
und die kühlen Brunnen rauschen!
Golden weh′n die Töne nieder,
stille, stille, laß uns lauschen!
Holdes Bitten, mild Verlangen,
wie es süß zum Herzen spricht!
Durch die Nacht, die mich umfangen,
blickt zu mir der Töne Licht!
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Kurze Interpretation des Gedichts
Das Gedicht „Abendständchen“ von Clemens Brentano ist eine zarte und stimmungsvolle Vertonung des romantischen Abendgebetes, eingebettet in die Idylle einer lauen Sommernacht. Die Verse schaffen eine Atmosphäre der Ruhe, des Verlangens und der Sehnsucht, die von den Klängen der Natur und der Musik getragen wird.
Die zentrale Metapher des Gedichts ist das „Töne Licht“, welches durch die Nacht dringt und den lyrischen Sprecher erreicht. Dieses Licht, erzeugt von der Musik der Flöte und dem Rauschen der Brunnen, dient als Verbindung zur Geliebten. Es erhellt die Dunkelheit und symbolisiert Hoffnung, Trost und die Überwindung der Trennung. Die wiederholte Aufforderung „stille, stille, laß uns lauschen!“ lädt den Leser ein, in die meditative Stimmung einzutauchen und die feinen Nuancen des Abends zu erfassen.
Die sprachliche Gestaltung des Gedichts unterstützt die dargebotene Atmosphäre. Der Einsatz von Adjektiven wie „kühlen,“ „golden,“ „holdes“ und „mild“ erzeugt eine sinnliche Wahrnehmung, die sich auf das Sehen, Hören und Fühlen bezieht. Die Verwendung von Reimschema (abab) und der rhythmische Fluss der Verse verstärken den musikalischen Charakter und die harmonische Wirkung des Gedichts.
Insgesamt ist das „Abendständchen“ ein Beispiel für Brentanos Fähigkeit, Stimmungen und Emotionen in poetische Bilder zu kleiden. Es vermittelt ein Gefühl von Romantik, Verliebtheit und der Schönheit der Nacht, in der die Musik und die Natur als Brücke zwischen Liebenden dienen. Das Gedicht ist ein flüchtiger Moment der Hoffnung und der Sehnsucht, festgehalten in Worten, die die Seele berühren.
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Lizenz und Verwendung
Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.