Lobet den Herren
 alle, die ihn ehren:
 laßt uns mit Freuden
 seinen Namen singen
 und Preis und Dank
 zu seinem Altar bringen.
 Lobet den Herren!
Lobet den Herren!
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Kurze Interpretation des Gedichts
Das Gedicht „Lobet den Herren!“ von Paul Gerhardt ist ein kurzer, prägnanter Lobgesang, der sich in schlichter Sprache an ein religiöses Publikum richtet. Der Titel gibt bereits die zentrale Botschaft vor: die Aufforderung, Gott zu loben. Dies wird in der ersten Zeile direkt ausgedrückt und gibt den Ton für das gesamte Gedicht an.
Die Struktur des Gedichts ist einfach, aber wirkungsvoll. Es besteht aus zwei Strophen, wobei jede Strophe durch die Wiederholung des Refrains „Lobet den Herren!“ eingerahmt wird. Diese Wiederholung verstärkt die zentrale Botschaft und betont die Wichtigkeit des Lobes. Die inneren Zeilen beschreiben, wie dieses Lob ausgedrückt werden soll: durch Freude, Gesang, Preis und Dank. Die Erwähnung des „Altars“ deutet auf die sakrale Natur des Lobes hin, das im religiösen Kontext und in Gemeinschaft stattfindet.
Die sprachliche Gestaltung ist bewusst schlicht und volkstümlich gehalten. Gerhardt verwendet klare, leicht verständliche Worte und einen einfachen Reim, wodurch das Gedicht für ein breites Publikum zugänglich ist. Die Verwendung von Imperativen (z. B. „laßt uns“) lädt aktiv zur Beteiligung ein und macht das Gedicht zu einem Aufruf zur gemeinsamen Verehrung. Dies unterstreicht den gemeinschaftlichen Aspekt des Glaubens.
Insgesamt ist das Gedicht eine Ermutigung zur Dankbarkeit und zum Ausdruck des Glaubens. Es vermittelt die Freude am Lob Gottes und lädt dazu ein, diesen Glauben in Worten, Gesang und Taten zu bezeugen. Durch seine Einfachheit und Klarheit ist es ein zeitloses Beispiel für einen religiösen Lobgesang, der bis heute Gültigkeit besitzt.
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Lizenz und Verwendung
Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.
