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Der Schneemann

Von

„Seht den Mann, o große Not!
Wie er mit dem Stocke droht
gestern schon und heute noch!
Aber niemals schlägt er doch.
Schneemann, bist ein armer Wicht,
hast den Stock und wehrst dich nicht.“

Freilich ist’s ein gar armer Mann,
der nicht schlagen noch laufen kann.
Schleierweiß ist sein Gesicht.
Liebe Sonne, scheine nur nicht,
sonst wird er gar wie Butter weich
und zerfließt zu Wasser gleich.

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Gedicht: Der Schneemann von Wilhelm Hey

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Der Schneemann“ von Wilhelm Hey beschreibt auf kindgerechte und humorvolle Weise die Figur des Schneemanns und setzt sich spielerisch mit seiner Hilflosigkeit auseinander. Die erste Strophe zeigt, wie der Schneemann trotz seines „Stockes“ keine echte Bedrohung darstellt. Er wirkt zwar, als drohe er zu schlagen, doch bleibt letztlich völlig passiv und wehrlos – „hast den Stock und wehrst dich nicht.“ Diese Zeilen spiegeln den harmlosen und stillen Charakter der Schneemannfigur wider und vermitteln zugleich ein Bild von äußerer Stärke ohne tatsächliche Kraft.

In der zweiten Strophe wird die Schwäche des Schneemanns noch verstärkt: Er ist „ein gar armer Mann“, der nicht einmal fliehen oder sich verteidigen kann. Besonders deutlich wird seine Vergänglichkeit im Bild der Sonne, die ihn mit ihrer Wärme „wie Butter weich“ werden lässt und schließlich „zu Wasser“ zerfließen lässt. Hier zeigt sich die kindgerechte Belehrung, dass der Schneemann nur eine fragile Erscheinung des Winters ist, die beim ersten Anzeichen von Wärme verschwindet.

Hey verwendet eine klare und leicht verständliche Sprache, die sowohl den Schneemann als auch die Natur in einfache, einprägsame Bilder fasst. Das Gedicht spielt mit der kindlichen Fantasie, die dem Schneemann menschliche Züge und Verhaltensweisen zuschreibt, zugleich aber auch seine Vergänglichkeit als Schneegestalt erkennen lässt. Auf diese Weise verbindet das Gedicht Witz mit einer sanften, lehrreichen Beobachtung der Natur.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.