Hundertmal werd ichs euch sagen und tausendmal: Irrtum ist Irrtum!
Ob ihn der größte Mann, ob ihn der kleinste beging.
Wiederholung
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Kurze Interpretation des Gedichts
Das Gedicht „Wiederholung“ von Friedrich Schiller ist eine kurze, prägnante Mahnung, die sich mit der Natur des Irrtums und der menschlichen Neigung, ihn zu begehen, auseinandersetzt. Es besteht aus zwei Versen, die sich wiederholen und so die zentrale Botschaft des Gedichts hervorheben. Der Titel „Wiederholung“ ist programmatisch und deutet die Form des Gedichts an, die auf der repetitiven Aussage basiert.
Die Aussage des Gedichts ist klar und unmissverständlich: Irrtum ist Irrtum, unabhängig von der Person, die ihn begeht. Schiller differenziert nicht zwischen der Größe des Individuums. Ob der Irrtum vom „größten Mann“ oder vom „kleinsten“ Menschen begangen wird, er ändert nichts an seiner Natur als Irrtum. Diese Gleichbehandlung unterstreicht die Universalität und die menschliche Natur des Irrtums.
Die Wiederholung des Satzes „Irrtum ist Irrtum!“ dient nicht nur der Betonung, sondern auch der didaktischen Absicht des Gedichts. Durch die wiederholte Darbietung des Statements wird der Leser dazu angeregt, über die Bedeutung und die Konsequenzen des Irrtums nachzudenken. Der Autor versucht, das Verständnis für diese einfache Wahrheit zu vertiefen.
Schillers Sprache ist direkt und von schlichter Schönheit. Die Wiederholung des Satzes und die Verwendung von einfachen Worten wie „Irrtum“, „größte“ und „kleinste“ machen das Gedicht zugänglich und leicht verständlich. Es ist ein Appell an das rationale Denken und die Erkenntnis, dass Fehler und Irrtümer zum Menschsein dazugehören. Das Gedicht erinnert an die Notwendigkeit, über Irrtümer nachzudenken und daraus zu lernen, unabhängig davon, wer sie begeht.
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Lizenz und Verwendung
Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.
