Was ist ein Jungfer-Kind? ein ungebethner Gast!
Vor dessen Gegenwart ein Christen-Mensch erblaßt.
Was ist ein Jungfer-Kind?
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Kurze Interpretation des Gedichts
Das Gedicht „Was ist ein Jungfer-Kind?“ von Sidonia Hedwig Zäunemann ist ein kurzes, prägnantes Werk, das sich mit der Frage nach der Natur eines „Jungfer-Kinds“ auseinandersetzt. Es präsentiert eine provokative Definition und löst beim Leser eine gedankliche Auseinandersetzung aus.
Die Definition des „Jungfer-Kinds“ als „ungebethener Gast“ ist von zentraler Bedeutung. Sie deutet auf eine unerwünschte, möglicherweise sogar beunruhigende Präsenz hin. Das Wort „ungebethen“ impliziert eine fehlende Einladung oder Erlaubnis, was die Vorstellung von diesem Kind als Eindringling verstärkt. Dies könnte sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie etwa unerwünschte Schwangerschaften, uneheliche Kinder oder auch die Last, die ein solches Kind für die Mutter und die Gemeinschaft darstellt.
Die Reaktion eines „Christen-Menschen“ auf die Anwesenheit dieses Kindes wird als „erblaßt“ beschrieben. Dieses Wort suggeriert nicht nur physisches Erschrecken, sondern auch eine emotionale und möglicherweise moralische Erschütterung. Das Erblassen kann auf Schuldgefühle, Scham oder auch auf die Angst vor gesellschaftlicher Ausgrenzung hindeuten. Es zeigt die Komplexität der Gefühle, die mit der Geburt eines Kindes außerhalb der konventionellen Normen verbunden sein können.
Zäunemanns Gedicht wirft Fragen nach Moral, gesellschaftlichen Erwartungen und der Stellung von Frauen im 18. Jahrhundert auf. Es deutet auf die Schwierigkeiten und Herausforderungen hin, denen sich Frauen stellten, die nicht den gesellschaftlichen Konventionen entsprachen. Die Kürze des Gedichts und seine klare, ungeschminkte Sprache machen die Aussage umso wirkungsvoller. Es ist ein ergreifender Blick auf eine oft übersehene Realität.
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Lizenz und Verwendung
Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.
