Von Wahrheit will ich nimmer weichen,
Das soll kein Mann bei mir erreichen.
Von Wahrheit
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Kurze Interpretation des Gedichts
Das Gedicht „Von Wahrheit“ von Ulrich von Hutten ist eine prägnante Aussage über die unbeirrbare Haltung des Autors zur Wahrheit. Es besteht lediglich aus zwei kurzen Versen, die jedoch eine klare und selbstbewusste Botschaft vermitteln. Der erste Vers formuliert das Bekenntnis, von der Wahrheit niemals abzuweichen, was eine feste Entschlossenheit und Integrität erkennen lässt.
Der zweite Vers verstärkt diese Aussage, indem er die Unmöglichkeit betont, dass irgendjemand den Autor dazu bringen kann, von seiner Position abzuweichen. Hier wird eine deutliche Abwehrhaltung gegen mögliche Beeinflussungsversuche oder gar Drohungen spürbar. Die Betonung liegt auf der persönlichen Unbeugsamkeit und der Unbestechlichkeit des Autors in Bezug auf die Wahrheitsfindung und -bewahrung.
Die Kürze des Gedichts verstärkt seine Aussagekraft. Ohne jegliche Ausschmückung oder komplizierte Metaphern wird die Botschaft direkt und unmissverständlich vermittelt. Dies unterstreicht die Ernsthaftigkeit und die Überzeugung des Autors. Es ist ein klares Bekenntnis zur Wahrhaftigkeit, das ohne Umschweife ausgedrückt wird.
Die historische Kontextualisierung des Gedichts ist wichtig, um die Bedeutung vollends zu verstehen. Ulrich von Hutten war ein humanistischer Gelehrter und Publizist, der sich in der Zeit der Reformation vehement für die Freiheit des Denkens und der Rede einsetzte. Sein Bekenntnis zur Wahrheit ist daher nicht nur eine persönliche Haltung, sondern auch ein politisches Statement in einer Zeit, in der die Wahrheit oft angezweifelt und unterdrückt wurde. Das Gedicht repräsentiert somit den Mut, die eigene Überzeugung auch unter widrigen Umständen zu verteidigen.
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Lizenz und Verwendung
Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.
