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Und doch

Von

Zu melden ist von schrecklichem Gesichte,
Das mich zumeist nach Freudenfesten plagt.
Es träumt mir dann vom jüngsten der Gerichte,
Da zucken Blitze, daß es grausig tagt,
Nach meines Lebens wechselnder Geschichte
Wird unbarmherzig im Verhör gefragt;
Ich wälze mich auf meinem Schlummerkissen
Und jede Sünde fällt mir auf’s Gewissen.

So zum Exempel, wie beim flotten Mahle
Des Schaumweins Naß, der allzureichlich floß,
Ich aus dem jäh gehobenen Pokale
Auf einer Dame feines Kleid vergoß,
Benebelt auch von ihrer Augen Strahle
Noch etlich Böcke – keine kleinen – schoß,
Dann gegen Spott mich jugendlich erhitzte
Und Sinn und Unsinn durcheinander blitzte.

Die Nacht darauf mit Zittern und mit Beben
Stand ich im Traume vor des Richters Thron.
Ach, rief ich, Herr! Bedenke, daß für’s Leben
Du mir so etwas – o, du weißt es schon! –
So eine Dosis Wahnsinn mitgegeben:
Laß Gnade walten! Nach Proportion –
Du kannst’s in meines Lebens Akten lesen –
Bin ich noch ziemlich ordentlich gewesen.

Da steh‘ ich. Weh! Er runzelt seine Brauen,
Oeffnet den Mund zu tödtlichem Gericht,
Mir schwanet von der tiefsten Hölle Grauen –
Doch seht! Er sinnt – er fällt den Spruch noch nicht;
Ja schon beginnt er freundlicher zu schauen –
Wohl mir: er nickt, er lächelt und er spricht:
Nun, alter Esel! Da, zur Rechten wandre!
Man rechnet dir so Eines in das Andre.

Gedicht als Bild, zum Downloaden und Teilen

Gedicht: Und doch von Friedrich Theodor Vischer

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Und doch“ von Friedrich Theodor Vischer ist eine humorvolle Reflexion über Schuld, Reue und die letztendliche Erlösung. Es beginnt mit der Ankündigung eines „schrecklichen Gesichts“, das den Erzähler nach fröhlichen Ereignissen heimsucht: ein Albtraum vom Jüngsten Gericht. In diesem Traum wird der Erzähler für seine „Sünden“ zur Rechenschaft gezogen, wobei der Fokus auf einem bestimmten Vergehen liegt: das Verschütten von Schaumwein auf das Kleid einer Dame, das Schießen von „Böcken“ und der daraus resultierende Spott. Der Erzähler schildert also ein Gefühl der Reue und des Gewissensbisses, das auf ein leichtsinniges Verhalten folgt.

Der zweite Teil des Gedichts schildert detailliert den Albtraum selbst. Der Erzähler steht zitternd vor dem Richter und fleht um Gnade. Er argumentiert, dass er durch eine „Dosis Wahnsinn“ verführt wurde und dass er im Großen und Ganzen ein „ziemlich ordentlicher“ Mensch war. Diese Selbstverteidigung ist humorvoll und ironisch, da sie die eigenen Schwächen und Fehltritte bagatellisiert. Die Formulierung „Du kannst’s in meines Lebens Akten lesen“ verstärkt den satirischen Unterton und deutet auf eine gewisse Distanzierung des Erzählers von seinen Taten hin.

Der Clou des Gedichts liegt in der überraschenden Wendung am Ende. Anstatt der erwarteten Verurteilung winkt dem Erzähler Gnade. Der Richter, der anfänglich finster dreinblickte, lächelt schließlich und spricht die erlösenden Worte: „Man rechnet dir so Eines in das Andre.“ Diese Pointe offenbart eine milde, humorvolle Sichtweise auf menschliche Fehler. Die Botschaft des Gedichts ist die Akzeptanz der eigenen Unvollkommenheit und die Erkenntnis, dass selbst die größten Sünden manchmal durch ein Lächeln vergeben werden können. Die Ironie liegt in der Diskrepanz zwischen der Schwere des vermeintlichen Vergehens und der Barmherzigkeit des Richters.

Vischer spielt mit den Erwartungen des Lesers, indem er die ernsten Themen von Schuld, Strafe und Erlösung durch eine humorvolle und ironische Erzählweise entmystifiziert. Das Gedicht ist ein Paradebeispiel für die Fähigkeit, tiefgründige Fragen auf leichte und unterhaltsame Weise anzugehen. Der Erzähler wird nicht moralisch verurteilt, sondern vielmehr mit einem Augenzwinkern entlassen, was die menschliche Neigung, Fehler zu machen und sich selbst zu verzeihen, hervorhebt. Das Gedicht ist somit eine humorvolle Reflexion über das Leben, die Schuld und die Hoffnung auf Vergebung.

Weitere Informationen

Hier finden sich noch weitere Informationen zu diesem Gedicht und der Seite.

Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.