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Porträtmaler

Von

Herrlich getroffen, mein Freund! Der Fernhintreffer Apollo
Wirkt in homerischer Zeit, wie in der heutigen noch.

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Gedicht: Porträtmaler von Wilhelm Friedrich Waiblinger

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Porträtmaler“ von Wilhelm Friedrich Waiblinger ist eine knappe, doch prägnante Würdigung der Kunst des Porträtmalers und der zeitlosen Gültigkeit künstlerischer Ideale. Es besteht lediglich aus zwei Versen, die in einem geschlossenen Reimschema (AABB) stehen und so eine elegante Formgebung erhalten.

Der erste Vers, „Herrlich getroffen, mein Freund! Der Fernhintreffer Apollo“, beginnt mit einer direkten Anrede und einem Lob. „Herrlich getroffen“ bezieht sich auf das gelungene Porträt, das der Maler geschaffen hat. Der „Fernhintreffer Apollo“ ist eine Metapher, die auf die überlegene Qualität des Werkes hinweist. Apollo, der griechische Gott der Künste, wird hier als Ideal der Schönheit und Perfektion ins Spiel gebracht. Der Maler hat mit seinem Werk also das Ideal des Apollinischen erreicht.

Der zweite Vers, „Wirkt in homerischer Zeit, wie in der heutigen noch“, erweitert diese Aussage und betont die Universalität der Kunst. Die Qualität des Porträts, das vom Maler geschaffen wurde, ist so zeitlos, dass sie sowohl in der Antike (homerische Zeit) als auch in der Gegenwart gültig ist. Dies unterstreicht die Fähigkeit der Kunst, über Epochen und kulturelle Unterschiede hinweg zu bestehen und zu begeistern. Der Vers impliziert, dass wahre Kunstwerke, wie das Porträt, einen bleibenden Wert haben und die Zeit überdauern.

Insgesamt feiert das Gedicht die Fähigkeit des Malers, das Ideal der Schönheit und Perfektion in seinem Werk zu erfassen. Es hebt die zeitlose Natur der Kunst hervor, die über historische Grenzen hinweg die menschliche Erfahrung und das Verständnis von Ästhetik bereichert. Waiblinger nutzt die Knappheit der Form, um eine tiefe Wertschätzung für die Kunst und ihre zeitlose Bedeutung auszudrücken.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.