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Raphael

Von

O komm leise, leise komm,
Laß das Licht und sieh, wie fromm
Da liegt es, Atem steigt
Als Gebet noch, Lippe schweigt
Schläft in lieber Heimlichkeit.
Hin nun weiht
Dir sich hin sein ganzes Leben.
Du hörst die fromme Seele beben.
Nun kannst du ihr den Segen geben
Für die Nacht.
Gute Nacht!

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Gedicht: Raphael von Peter Hille

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Raphael“ von Peter Hille beschreibt eine stille, fast andächtige Szene, in der das lyrische Ich oder der Engel Raphael einen schlafenden Menschen besucht. Die Bitte „O komm leise, leise komm“ vermittelt eine Atmosphäre von Zartheit und Sanftmut. Der Schlafende wird in einem Zustand zwischen Bewusstsein und Traum beschrieben, wo der „Atem“ noch wie ein „Gebet“ wirkt und die „Lippe schweigt“. Diese Ruhe und Heimlichkeit lassen die Szene wie ein stilles, heiliges Ritual erscheinen.

Das Motiv der Weihe spielt eine zentrale Rolle. Das Leben des Schlafenden „weiht sich hin“, gibt sich in dieser stillen Nacht der höheren Macht oder dem Engel Raphael hin. Der Schlaf wird hier nicht nur als physischer Zustand, sondern auch als eine Übergangsform verstanden, in der die Seele „beben“ und empfänglich für einen Segen sein kann. Raphael, der traditionell als heilender Engel gilt, wird implizit als Träger dieses Segens angerufen.

Mit dem abschließenden „Gute Nacht!“ klingt das Gedicht wie ein poetisches Nachtgebet aus. Es verbindet spirituelle und intime Elemente und zeigt, wie Schlaf, Stille und Segen in einer zarten und beschützenden Geste zusammenkommen. „Raphael“ vermittelt so eine tiefe Geborgenheit und die Idee, dass die Nacht ein Raum der Heilung und inneren Einkehr sein kann.

Weitere Informationen

Hier finden sich noch weitere Informationen zu diesem Gedicht und der Seite.

Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.