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Menschenlos

Von

Was der Mensch auch gewinne, er muß es zu teuer bezahlen,
Wär′ es auch nur mit der Furcht, ob er′s nicht wieder verliert.

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Gedicht: Menschenlos von Friedrich Hebbel

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Menschenlos“ von Friedrich Hebbel ist eine kurze, prägnante Aussage über das menschliche Los, das von Verlustangst und dem hohen Preis des Lebens geprägt ist. Es präsentiert eine düstere, fast nihilistische Sichtweise des Daseins, indem es die Vergänglichkeit des menschlichen Erfolgs und die Unvermeidlichkeit des Verlustes hervorhebt.

Der erste Vers stellt die zentrale These des Gedichts auf: „Was der Mensch auch gewinne, er muss es zu teuer bezahlen.“ Dies impliziert, dass jeder Erfolg, jedes Errungene, letztlich einen Preis hat. Dieser Preis wird im zweiten Vers konkretisiert.

Der zweite Vers, „Wär‘ es auch nur mit der Furcht, ob er’s nicht wieder verliert.“, verdeutlicht diesen Preis. Die Furcht vor dem Verlust wird hier als der Preis für den menschlichen Gewinn genannt. Egal was der Mensch erreicht, die Angst, es wieder zu verlieren, begleitet ihn ständig. Diese Angst ist allgegenwärtig und untergräbt den Wert des Errungenen. Sie zeigt, dass selbst wenn man etwas erreicht hat, die Sorge um dessen Erhalt das Glück überschattet.

Die Kürze des Gedichts, lediglich zwei Verse, verstärkt dessen Aussagekraft. Es konzentriert sich auf das Wesentliche und verzichtet auf Ausschmückungen. Die strenge Form unterstreicht die Unausweichlichkeit des dargelegten menschlichen Loses. Hebbels Gedicht ist ein Denkmal für die tragische menschliche Existenz, ein Spiegelbild unserer Ängste und unserer Vergänglichkeit.

Weitere Informationen

Hier finden sich noch weitere Informationen zu diesem Gedicht und der Seite.

Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.