Man hätt es nicht dürfen

Cäsar Flaischlen

1864

Man hätt es nicht dürfen, man hätt es nicht sollen, und man hat es dennoch gewollt …

Und es war so schön, wie′s nie gewesen, hätt man es dürfen, hätt man′s gesollt.

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Interpretation

Das Gedicht "Man hätt es nicht dürfen" von Cäsar Flaischlen handelt von einem verbotenen Wunsch oder einer verbotenen Handlung, die der Sprecher dennoch ausgeführt hat. Es geht um die Spannung zwischen dem, was erlaubt ist, und dem, was man wirklich will. Der Titel und die ersten Zeilen betonen die Verbotenheit der Handlung, doch der Sprecher hat sie trotzdem getan. Im zweiten Teil des Gedichts reflektiert der Sprecher über die Schönheit und Intensität der verbotenen Erfahrung. Er stellt fest, dass sie so schön war, wie es nie gewesen wäre, wenn er sie hätte tun dürfen oder sollen. Dies deutet darauf hin, dass der Reiz der Verbotenheit einen wesentlichen Teil der Anziehungskraft ausmachte. Das Gedicht vermittelt eine ambivalente Haltung gegenüber der verbotenen Handlung. Einerseits wird die Verfehlung anerkannt, andererseits wird die Schönheit und Einzigartigkeit der Erfahrung betont. Es scheint, als ob der Sprecher die Verlockung des Verbotenen als etwas Wertvolles und Unersetzliches empfindet, auch wenn es nicht den gesellschaftlichen Normen entspricht.

Schlüsselwörter

hätt dürfen sollen dennoch gewollt schön nie gewesen

Wortwolke

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Stilmittel

Anapher
Man hätt es nicht dürfen, man hätt es nicht sollen
Antithese
Man hätt es nicht dürfen, und man hat es dennoch gewollt
Kontrast
Und es war so schön, wie's nie gewesen, hätt man es dürfen, hätt man's gesollt
Rhetorische Frage
Man hätt es nicht dürfen, man hätt es nicht sollen
Wiederholung
hätt man es dürfen, hätt man's gesollt