Das eigensinnige Schwein
Das Schwein, das Schwein, das steckt so recht
Voll Trotz und Eigensinn.
Wohin man’s gerne haben möcht‘,
Da will’s durchaus nicht hin.
Drum, soll es vorwärts, zieht man fein
Am Schwänzlein es zurück;
Und dass ein Schwänzlein ist am Schwein,
Das ist ein wahres Glück!
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Kurze Interpretation des Gedichts
Das Gedicht Das eigensinnige Schwein von Johannes Trojan ist ein humorvoll-pointierter Vierzeiler mit einer überraschenden Wendung, wie sie für Trojans komische Miniaturen typisch ist. In einfacher Sprache und volksliedhafter Reimform wird das Verhalten eines Schweins geschildert, das durch „Trotz und Eigensinn“ charakterisiert wird – Eigenschaften, die es menschlich erscheinen lassen. Die anthropomorphe Darstellung macht das Tier zur Karikatur des sturen, widerspenstigen Charakters.
Das lyrische Ich beschreibt eine paradoxe Methode, um das eigensinnige Schwein zum Gehen zu bringen: Wenn man es an seinem Schwänzlein zurückzieht, bewegt es sich – widersinnig – vorwärts. Diese Umkehrung stellt nicht nur eine Beobachtung aus dem ländlichen Alltag dar, sondern enthält auch eine subtile, komische Lebensweisheit. Manchmal, so suggeriert das Gedicht, erreicht man ein Ziel nur über Umwege oder durch das Gegenteil dessen, was man beabsichtigt.
Der Schlussvers bringt die Pointe mit leichter Ironie auf den Punkt: „Dass ein Schwänzlein ist am Schwein, / das ist ein wahres Glück!“ Die scheinbar nebensächliche Tatsache wird zur entscheidenden Hilfe – eine überhöhte, kindlich-spaßige Betrachtung, die den Witz im Banalen entdeckt. Trojan verbindet hier Tierbeobachtung mit feinem Sprachhumor und erschafft ein kleines Lehrstück über Widerspruchsgeist und pragmatische Lösungen.
Das Gedicht ist typisch für Trojans Stil: knapp, anschaulich, mit einem Augenzwinkern. Es eignet sich sowohl als Kindergedicht als auch als satirischer Kommentar auf eigensinniges Verhalten im Allgemeinen – ob bei Tieren oder Menschen.
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Lizenz und Verwendung
Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.