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Wanderers Nachtlied (II)

Von

Über allen Gipfeln
Ist Ruh,
In allen Wipfeln
Spürest du
Kaum einen Hauch;
Die Vögelein schweigen im Walde.
Warte nur, balde
Ruhest du auch.

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Gedicht: Wanderers Nachtlied (II) von Johann Wolfgang von Goethe

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Wanderers Nachtlied (II)“ von Johann Wolfgang von Goethe ist ein Meisterwerk der lyrischen Kürze und Verdichtung. Es beschreibt eine stille, friedvolle Abendstimmung in der Natur, die zugleich eine tiefere, existenzielle Bedeutung trägt. Die ruhige Atmosphäre und der sanfte Rhythmus der Verse vermitteln eine fast meditative Gelassenheit.

Die Natur wird als vollkommen still dargestellt: Über den Gipfeln herrscht Ruhe, die Wipfel der Bäume bewegen sich kaum, und selbst die Vögel schweigen. Diese Beschreibung der abendlichen Landschaft erzeugt eine sanfte, fast entrückte Stimmung. Die Verwendung kurzer Zeilen mit einfachem Sprachfluss verstärkt das Gefühl der Stille und der allmählichen Einkehr.

Die letzte Zeile bringt eine doppeldeutige Wendung: „Warte nur, balde / Ruhest du auch.“ Einerseits kann sie sich auf den Schlaf nach einem langen Tag beziehen, andererseits schwingt darin auch ein Hinweis auf den Tod mit. In dieser Interpretation wird die allmählich eintretende Stille der Natur zur Metapher für das Lebensende – jedoch nicht in beängstigender, sondern in tröstlicher Weise.

Goethe schafft in wenigen Zeilen ein tief bewegendes Gedicht über die Harmonie zwischen Mensch und Natur sowie die Unvermeidlichkeit der Ruhe, sei es in Form des Schlafs oder des Todes. Die sanfte Melancholie und die universelle Gültigkeit dieses Themas machen „Wanderers Nachtlied (II)“ zu einem der eindrucksvollsten Gedichte der deutschen Lyrik.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.