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Rastlose Liebe

Von

Dem Schnee, dem Regen,
dem Wind entgegen,
im Dampf der Klüfte,
durch Nebeldüfte,
immer zu! Immer zu!
Ohne Rast und Ruh!

Lieber durch Leiden
möcht‘ ich mich schlagen,
also so viel Freuden
des Lebens ertragen.

Alle das Neigen
von Herzen zu Herzen,
ach, wie so eigen
schaffet das Schmerzen!

Wie – soll ich fliehen?
Wälderwärts ziehen?
Alles vergebens!
Krone des Lebens,
Glück ohne Ruh,
Liebe, bist du!

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Gedicht: Rastlose Liebe von Johann Wolfgang von Goethe

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Rastlose Liebe“ von Johann Wolfgang von Goethe beschreibt die unaufhaltsame, stürmische Natur der Liebe, die das lyrische Ich antreibt und keine Ruhe finden lässt. Die ersten Zeilen schildern eine unermüdliche Bewegung durch widrige Naturgewalten – Schnee, Regen, Wind und Nebel –, die als Sinnbild für innere Unruhe und leidenschaftliches Streben verstanden werden können. Die Wiederholung von „„Immer zu! Immer zu!““ unterstreicht diesen rastlosen Drang.

Interessanterweise wird das Leiden hier nicht als etwas Negatives empfunden, sondern dem Genuss von zu viel Lebensfreude vorgezogen. Dies deutet auf eine tiefe Intensität der Empfindungen hin: Wahre Leidenschaft bringt nicht nur Glück, sondern auch Schmerz mit sich, und das lyrische Ich scheint dieses Schicksal bewusst anzunehmen. Besonders deutlich wird dies in der Zeile „„Alle das Neigen von Herzen zu Herzen, ach, wie so eigen schaffet das Schmerzen!““, die den Widerspruch der Liebe einfängt – sie verbindet, doch sie verletzt zugleich.

Die letzte Strophe zeigt die Vergeblichkeit des Versuchs, dieser Leidenschaft zu entkommen. Selbst die Flucht in die Natur („Wälderwärts ziehen“) hilft nicht, denn das wahre „Glück ohne Ruh“ ist die Liebe selbst. Das Gedicht fasst damit die unaufhaltsame, oft schmerzvolle, aber dennoch höchste Erfüllung bringende Kraft der Liebe zusammen, die das Leben zugleich krönt und herausfordert.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.