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Jägers Abendlied

Von

Im Felde schleich ich still und wild,
Gespannt mein Feuerrohr.
Da schwebt so licht dein liebes Bild,
Dein süßes Bild mir vor.

Du wandelst jetzt wohl still und mild
Durch Feld und liebes Tal,
Und ach, mein schnell verrauschend Bild,
Stellt sich dir’s nicht einmal?

Des Menschen, der die Welt durchstreift
Voll Unmut und Verdruß,
Nach Osten und nach Westen schweift,
Weil er dich lassen muß.

Mir ist es, denk ich nur an dich,
Als in den Mond zu sehn;
Ein stiller Friede kommt auf mich,
Weiß nicht, wie mir geschehn.

Gedicht als Bild, zum Downloaden und Teilen

Gedicht: Jägers Abendlied von Johann Wolfgang von Goethe

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „„Jägers Abendlied““ von Johann Wolfgang von Goethe thematisiert die Sehnsucht eines umherstreifenden Jägers nach einer geliebten Person. Während er allein und konzentriert durch die Natur zieht, erscheint ihm das Bild seiner Geliebten in Gedanken. Diese Vorstellung durchbricht die Einsamkeit des Augenblicks und bringt ihm Trost.

Die zweite Strophe spiegelt die räumliche Trennung wider: Während die Geliebte friedlich durch Felder und Täler wandelt, fragt sich das lyrische Ich, ob auch ihr seine Gestalt in den Sinn kommt. Dieser Moment der Ungewissheit verstärkt die melancholische Grundstimmung des Gedichts. Der Jäger wird zum Symbol eines ruhelosen Menschen, der von Welt und Pflichten fortgezogen wird, jedoch immer wieder von der Erinnerung an die Geliebte heimgesucht wird.

Die letzte Strophe bringt eine unerwartete Wandlung: Das Denken an die Geliebte wird mit dem Anblick des Mondes verglichen. Es bringt dem Jäger eine tiefe innere Ruhe, einen „„stillen Frieden““, den er sich selbst nicht erklären kann. In dieser poetischen Gegenüberstellung von Rastlosigkeit und friedvoller Erinnerung zeigt Goethe, wie Liebe – selbst in der Abwesenheit – Trost und Harmonie in die Seele eines Ruhelosen bringen kann.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.