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Gingo biloba

Von

Dieses Baums Blatt, der von Osten
Meinem Garten anvertraut,
Gibt geheimen Sinn zu kosten,
Wie’s den Wissenden erbaut.

Ist es ein lebendig Wesen,
Das sich in sich selbst getrennt?
Sind es zwei, die sich erlesen,
Daß man sie als eines kennt?

Solche Fragen zu erwidern,
Fand ich wohl den rechten Sinn:
Fühlst du nicht an meinen Liedern,
Daß ich eins und doppelt bin?

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Gedicht: Gingo biloba von Johann Wolfgang von Goethe

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „„Gingo biloba““ von Johann Wolfgang von Goethe ist eine poetische Reflexion über Einheit und Dualität, inspiriert von der zweigeteilten Form des Ginkgo-Blattes. Dieses Blatt, das Goethe aus dem Osten in seinen Garten gebracht hat, wird zum Symbol einer tieferen, geheimnisvollen Bedeutung, die sich dem „Wissenden“ erschließt.

Im Mittelpunkt des Gedichts steht die Frage nach der Natur des Blattes: Ist es ein einzelnes Wesen, das sich in zwei Teile teilt, oder sind es zwei, die sich zu einer Einheit verbinden? Diese Fragestellung geht über die bloße botanische Beobachtung hinaus und wird zum Sinnbild für menschliche Beziehungen, insbesondere für Liebe und Freundschaft, die zwischen Eigenständigkeit und Verschmelzung oszillieren.

Goethe beantwortet die Frage in der letzten Strophe indirekt durch sein eigenes Schaffen. Seine Gedichte spiegeln die gleiche Spannung zwischen Individualität und Verbundenheit wider – er selbst fühlt sich „„eins und doppelt““ zugleich. Damit verweist er auf das Wesen der Dichtung, die sowohl persönlicher Ausdruck als auch gemeinsames Erleben ist. „„Gingo biloba““ wird so zu einer poetischen Metapher für Liebe, Kunst und die harmonische Verbindung scheinbarer Gegensätze.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.