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Weltlauf

Von

Hat man viel, so wird man bald
noch viel mehr dazubekommen.
Wer nur wenig hat, dem wird
auch das wenige genommen.

Wenn du aber gar nichts hast,
ach, so lasse dich begraben –
denn ein Recht zum Leben, Lump,
haben nur, die etwas haben.

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Gedicht: Weltlauf von Heinrich Heine

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Weltlauf“ von Heinrich Heine ist eine kurze, prägnante Kritik an den sozialen Ungerechtigkeiten der Gesellschaft. Heine thematisiert darin die ungleiche Verteilung von Reichtum und Lebenschancen. Wer viel besitzt, dem wird noch mehr gegeben, während diejenigen, die wenig haben, auch das noch verlieren. Der Mechanismus gesellschaftlicher Ungleichheit wird hier bitter und schonungslos benannt.

Das Gedicht nutzt eine klare und direkte Sprache, die fast sprichwörtlich wirkt. Die schlichte Struktur und der gereimte Vierzeiler im ersten Teil unterstreichen den fatalistischen Ton der Aussage. Im zweiten Teil steigert sich die Schärfe der Kritik: Wer gar nichts besitzt, dem bleibt nur noch der Tod. Die Verwendung der Anrede „Lump“ verstärkt die zynische und anklagende Haltung gegenüber einer Welt, in der Besitz scheinbar über das Lebensrecht entscheidet.

Heine bedient sich in „Weltlauf“ einer satirischen Zuspitzung, die seine Kritik an den kapitalistischen und sozialen Verhältnissen verdeutlicht. Durch die radikale Schlussfolgerung, dass nur „die etwas haben“ ein „Recht zum Leben“ hätten, entlarvt er die moralische Kälte und Ungerechtigkeit einer Gesellschaft, in der Armut gleichbedeutend mit sozialem Ausschluss ist.

Insgesamt zeigt sich hier Heines scharfer Blick auf gesellschaftliche Missstände, verbunden mit einem resignativen Unterton. Das Gedicht wirft Fragen nach sozialer Gerechtigkeit und dem Wert des Menschen in einer materialistisch geprägten Welt auf und gehört damit zu Heines politisch motivierten Texten, die durch ihren klaren Ton und ihre bittere Ironie wirken.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.