In mein gar zu dunkles Leben
In mein gar zu dunkles Leben
Strahlte einst ein süßes Bild;
Nun das süße Bild erblichen,
Bin ich gänzlich nachtumhüllt.
Wenn die Kinder sind im Dunkeln
Wird beklommen ihr Gemüt,
Und um ihre Angst zu bannen,
Singen sie ein lautes Lied.
Ich, ein tolles Kind, ich singe
Jetzo in der Dunkelheit;
Klingt das Lied auch nicht ergötzlich,
Hat’s mich doch von Angst befreit.
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Kurze Interpretation des Gedichts
Das Gedicht „In mein gar zu dunkles Leben“ von Heinrich Heine beschreibt die Erfahrung eines Menschen, der nach dem Verlust eines glücklichen Moments oder einer geliebten Person in Dunkelheit und innerer Leere zurückbleibt. Das „süße Bild“ symbolisiert diese vergangene Freude oder Liebe, die einst Licht in das Leben des lyrischen Ichs brachte. Nun, da dieses Bild „erblichen“ ist, herrscht völlige Dunkelheit – ein Bild für Trauer, Einsamkeit oder Depression.
Heine nutzt im zweiten Versabschnitt das Bild von Kindern, die im Dunkeln Angst verspüren und sich durch Gesang zu trösten versuchen. Dieses Motiv dient als Parallele zum Verhalten des lyrischen Ichs: Auch der Sprecher fühlt sich verloren und bedrückt, sucht aber, wie ein „tolles Kind“, Zuflucht im Singen, um die innere Angst zu bannen. Der Vergleich zu Kindern unterstreicht eine gewisse Hilflosigkeit und das Bedürfnis nach Trost in der Dunkelheit.
Im letzten Abschnitt erkennt der Leser, dass der Gesang des lyrischen Ichs zwar nicht „ergötzlich“, also nicht schön oder fröhlich klingt, aber dennoch eine heilende Funktion erfüllt. Das Lied wird zur Strategie, um die bedrückende Angst und Dunkelheit zu überstehen. Heine thematisiert hier das Spannungsfeld zwischen Verzweiflung und der Suche nach einem emotionalen Ausweg, wobei das Singen sowohl als Ausdruck von Resignation als auch als Akt des Überlebens verstanden werden kann. Das Gedicht verbindet so eine melancholische Grundstimmung mit der Kraft menschlicher Bewältigungsstrategien.
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Lizenz und Verwendung
Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.