Gebt Euren Toten Heimrecht
1917Gebt Euren Toten Heimrecht, Ihr Lebendigen, daß wir unter Euch wohnen und weilen dürfen in hellen und dunklen Stunden. Weint uns nicht nach, daß jeder Freund sich scheuen muß, von uns zu reden! Macht, daß die Freunde ein herz fassen, von uns zu plaudern und zu lachen! Gebt uns Heimrecht, wie wir´s im Leben genossen haben.
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Interpretation
Das Gedicht "Gebt Euren Toten Heimrecht" von Walter Flex ist ein Appell der Verstorbenen an die Lebenden. Die Toten fordern das Recht, weiterhin unter den Lebenden zu weilen und in allen Stunden präsent zu sein. Sie möchten nicht betrauert werden, sondern dass ihre Freunde sich trauen, von ihnen zu sprechen und mit ihnen zu lachen. Das Gedicht drückt den Wunsch der Toten aus, auch im Tod ein Teil des Lebens ihrer Liebsten zu bleiben. In den Zeilen "Weint uns nicht nach, / daß jeder Freund sich scheuen muß, / von uns zu reden!" zeigt sich die Trauer der Toten darüber, dass sie von den Lebenden gemieden werden. Sie möchten nicht vergessen werden, sondern weiterhin ein Teil des Lebens ihrer Freunde sein. Das Gedicht fordert die Lebenden auf, die Toten nicht aus ihrem Leben zu verbannen, sondern ihnen ein "Heimrecht" zu gewähren. Die letzten Zeilen "Gebt uns Heimrecht, / wie wir´s im Leben genossen haben." verdeutlichen den Wunsch der Toten, auch im Tod weiterhin ein Teil des Lebens ihrer Liebsten zu sein. Sie möchten nicht ausgeschlossen werden, sondern weiterhin in den Herzen und Gedanken der Lebenden präsent sein. Das Gedicht appelliert an die Lebenden, die Toten nicht zu vergessen und ihnen ein Zuhause in ihren Herzen zu geben.
Schlüsselwörter
Wortwolke

Stilmittel
- Anapher
- Gebt Euren Toten Heimrecht, Gebt uns Heimrecht
- Apostrophe
- Gebt Euren Toten Heimrecht, Ihr Lebendigen
- Imperativ
- Gebt Euren Toten Heimrecht
- Kontrast
- in hellen und dunklen Stunden
- Metapher
- Gebt uns Heimrecht
- Parallelismus
- daß wir unter Euch wohnen und weilen dürfen
- Rhetorische Frage
- daß jeder Freund sich scheuen muß, von uns zu reden!