Kehr ein bei mir
Du bist die Ruh,
Der Friede mild,
Die Sehnsucht du,
Und was sie stillt.
Ich weihe dir
Voll Lust und Schmerz
Zur Wohnung hier
Mein Aug und Herz.
Kehr ein bei mir
Und schließe du
Still hinter dir
Die Pforten zu.
Treib andern Schmerz
Aus dieser Brust!
Voll sei dies Herz
Von deiner Lust.
Dies Augenzelt
Von deinem Glanz
Allein erhellt,
O füll es ganz!
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Kurze Interpretation des Gedichts
Das Gedicht „Kehr ein bei mir“ von Friedrich Rückert ist ein inniges, fast gebetsartiges Liebesgedicht, das die tiefe Sehnsucht nach innerem Frieden und Erfüllung ausdrückt. Gleich zu Beginn wird die geliebte Person mit Ruhe, mildem Frieden und der Erfüllung aller Sehnsüchte gleichgesetzt. Diese wenigen, klaren Bilder schaffen sofort eine Atmosphäre von stiller Hingabe und tiefer Sehnsucht.
In den folgenden Strophen beschreibt der Sprecher seine völlige Bereitschaft, sich dieser geliebten Person hinzugeben. Mit „Lust und Schmerz“ – also der ganzen Bandbreite menschlicher Gefühle – weiht er ihr sein Auge und sein Herz als Wohnung. Der Akt der Hingabe ist dabei nicht nur romantisch, sondern auch spirituell gefärbt: Es geht um eine vollständige innere Öffnung und Aufnahme.
Besonders eindrucksvoll ist die Bitte, die Pforten nach dem Eintreten zu schließen. Damit wünscht sich der Sprecher, dass kein weiterer Schmerz mehr eindringen möge und das Herz ganz von der Freude und dem Frieden der geliebten Person erfüllt werde. Diese Stille und Abgeschiedenheit von der Außenwelt verdeutlicht das Verlangen nach einer vollkommenen, exklusiven Vereinigung.
Im letzten Bild wird das Auge als Zelt beschrieben, das nur vom Glanz der Geliebten erhellt werden soll. Damit bringt Rückert auf poetische Weise zum Ausdruck, dass die geliebte Person nicht nur das Herz, sondern die gesamte Wahrnehmung des Sprechers ausfüllen und bestimmen soll. Das Gedicht strahlt eine tiefe Sehnsucht nach Verschmelzung und innerer Heilung durch Liebe aus.
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Lizenz und Verwendung
Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.