Wer will unter die Soldaten
Wer will unter die Soldaten,
Der muß haben ein Gewehr,
Das muß er mit Pulver laden
Und mit einer Kugel schwer.
Büblein wirst du ein Rekrut,
Merk dir dieses Liedchen gut,
Hopp, hopp, hopp, hopp, hopp, hopp,
Pferdchen lauf, lauf Galopp,
Pferdchen munter,
Immer munter,
Lauf Galopp,
Hopp, hopp, hopp, hopp, hopp
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Kurze Interpretation des Gedichts
Das Gedicht „Wer will unter die Soldaten“ von Friedrich Güll beschreibt auf spielerische und zugleich mahnende Weise das Soldatenleben und die Voraussetzungen, die damit verbunden sind. Es spricht vermutlich ein Kind an und vermischt militärische Themen mit einer kindlichen Darstellung, die durch den rhythmischen Refrain „Hopp, hopp, hopp“ wie ein Kinderlied anmutet.
Im ersten Teil wird nüchtern beschrieben, was ein Soldat benötigt: ein Gewehr, das mit Pulver und Kugeln geladen wird. Diese klare, fast sachliche Darstellung verweist auf die ernste Realität des Soldatenlebens, in dem Waffen und Krieg eine zentrale Rolle spielen. Der Ton bleibt dabei kindgerecht, ohne die bedrohlichen Aspekte offen auszuführen, deutet sie aber unterschwellig an.
Das Gedicht richtet sich direkt an ein „Büblein“, das sich entscheiden soll, ob es Soldat werden will. Das „Liedchen“ wird als eine Art Merkvers präsentiert, der spielerisch Wissen über das Soldatenleben vermittelt. Der wiederkehrende Refrain mit „Hopp, hopp, hopp“ und „Galopp“ erinnert an ein Pferdespiel und verstärkt die Verbindung zu einer kindlichen Welt, in der Reiten und Soldatsein oft als Abenteuer erscheinen.
Insgesamt stellt das Gedicht einen Kontrast zwischen kindlicher Verspieltheit und der ernsten Thematik des Soldatenberufs her. Die eingängige, rhythmische Struktur sorgt für eine leichte, beinahe tänzerische Wirkung, hinter der sich jedoch der Hinweis auf die Wirklichkeit des Soldatendaseins verbirgt. Es bleibt offen, ob das Gedicht reine Spielerei ist oder auch eine leise Warnung vor der Faszination des Militärischen enthalten soll.
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Lizenz und Verwendung
Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.