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Herbst

Von

Der du die Wälder färbst,
Sonniger, milder Herbst,
Schöner als Rosenblüh’n
Dünkt mir dein sanftes Glüh’n.

Nimmermehr Sturm und Drang,
Nimmermehr Sehnsuchtsklang;
Leise nur athmest du
Tiefer Erfüllung Ruh‘.

Aber vernehmbar auch
Klaget ein scheuer Hauch,
Der durch die Blätter weht:
Daß es zu Ende geht.

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Gedicht: Herbst von Ferdinand Ludwig Adam von Saar

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Herbst“ von Ferdinand Ludwig Adam von Saar zeichnet ein zartes, melancholisches Bild der herbstlichen Jahreszeit. Der Herbst wird nicht als düsterer Vorbote des Winters dargestellt, sondern als eine milde, sanfte Kraft, die die Wälder in warme Farben taucht. Die leuchtende Glut des Herbstes erscheint dem Sprecher sogar schöner als die Blütezeit des Frühlings oder Sommers.

Saar betont die Stille und Reife dieser Jahreszeit: Der Herbst kennt keinen „Sturm und Drang“ mehr, keine aufgeregten Sehnsuchtsklänge. Stattdessen herrscht eine tiefe, fast meditative Ruhe, die von erfülltem Leben und von einem stillen Einverständnis mit dem Lauf der Dinge spricht. Die Heiterkeit des Herbstes ist dabei nicht grell, sondern von innerer Milde geprägt.

Doch diese Ruhe ist nicht frei von Traurigkeit. Ein „scheuer Hauch“ des Klagens durchzieht das Bild – ein leises, kaum hörbares Erinnern daran, dass alles Vergehen unausweichlich ist. Das herbstliche Verfärben der Blätter wird so zu einem Sinnbild für die Vergänglichkeit und das sanfte Abschiednehmen vom Leben.

In schlichten, melodischen Versen und mit einer eindrucksvollen Bildsprache gelingt es Saar, die Zwiespältigkeit des Herbstes einzufangen: die Schönheit der Erfüllung und die leise Wehmut des nahenden Endes. Das Gedicht spiegelt eine reife, versöhnliche Haltung gegenüber der Vergänglichkeit des Lebens wider.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.