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Genesung

Von

Da Stund‘ um Stunde, selbst die bängste,
Wie silbergraues Plätschern kam,
Da ward’s ein Tag, wo ich die Ängste
Mit lässigstillem Lächeln nahm.

Da tropften alle Qualen linder,
Sie perlten kaum auf meiner Hand,
Sodass ich, endlich Überwinder,
Nichts mehr zu überwinden fand.

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Gedicht: Genesung von Ferdinand Hardekopf

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Genesung“ von Ferdinand Hardekopf beschreibt in schlichter und ruhiger Sprache den Prozess der inneren Heilung und Überwindung von Angst und Schmerz. Im ersten Quartett wird die langsame, fast meditative Verwandlung der Wahrnehmung geschildert: Die Stunden fließen „wie silbergraues Plätschern“, ein Bild für die monotone, doch beruhigende Gleichförmigkeit der Zeit während der Genesung. Das lyrische Ich nimmt die zuvor bedrängenden Ängste nun mit „lässigstillem Lächeln“, was eine Haltung der Gelassenheit und Akzeptanz ausdrückt.

Im zweiten Quartett verstärkt sich das Motiv der Erleichterung: Die „Qualen“ werden zu sanft „tropfenden“ Elementen, die „linder“ wirken und kaum noch spürbar sind. Das Bild der Perlen auf der Hand verdeutlicht die Abnahme der Belastung und zugleich die neue Distanz zu dem früher als quälend empfundenen Schmerz. Durch diese Verwandlung wird das lyrische Ich schließlich zum „Überwinder“, der keine Kämpfe mehr ausfechten muss, da alles Leid bedeutungslos oder bewältigt erscheint.

Hardekopf verwendet ruhige, weiche Bilder und einen gleichmäßigen Rhythmus, die die Stimmung der Erleichterung und der inneren Ruhe unterstreichen. Das Gedicht beschreibt weniger ein plötzliches Umschlagen als vielmehr ein allmähliches Gleiten in einen Zustand der Versöhnung mit sich selbst und der Welt. Das Thema der Genesung wird dabei nicht nur körperlich, sondern vor allem seelisch verstanden: Die Ängste und Qualen verlieren ihre Macht und lösen sich fast unmerklich in Gelassenheit auf.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.