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Verzeiht

Von

Hab‘ ich Euch gekränkt, beleidigt,
Zugefügt Euch herbes Leid,
O verzeiht!
Ach die namenlosen Schmerzen,
Die da fressen tief im Herzen,
Machen böse oft mein Wort;
Bitter fliegt’s und höhnend fort,
Trifft vielleicht Euch in die Seele,
Macht Euch herbe Qual,
Während schon mein Herz bereute
Tausendmal.

Gedicht als Bild, zum Downloaden und Teilen

Gedicht: Verzeiht von Felix Dörmann

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Verzeiht“ von Felix Dörmann thematisiert Reue und den Wunsch nach Vergebung. Das lyrische Ich richtet sich an eine unbestimmte Gruppe von Menschen, denen es bewusst oder unbewusst Schmerz zugefügt hat. Im Zentrum steht die Spannung zwischen dem eigenen inneren Leid und der Wirkung der eigenen Worte auf andere.

Der Beginn wirkt wie eine aufrichtige Bitte um Verzeihung: Die Einsicht, „gekränkt“ und „beleidigt“ zu haben, verbindet sich sofort mit dem Appell „O verzeiht!“. Doch die Ursache für das verletzende Verhalten liegt laut dem lyrischen Ich in den „namenlosen Schmerzen“, die tief im Herzen nagen. Diese seelische Qual wird als Erklärung für die Bitterkeit und Schärfe der Worte angegeben, die unwillkürlich andere verletzen.

Das Bild vom „bösen Wort“, das „bitter“ und „höhnend“ fortfliegt und dabei ungewollt „in die Seele“ trifft, verdeutlicht die Ohnmacht gegenüber der eigenen emotionalen Überforderung. Gleichzeitig wird die unmittelbare Reue des lyrischen Ichs betont – der Schmerz über das Gesagte ist im Herzen schon „tausendmal“ bereut worden.

Insgesamt zeigt das Gedicht eine Mischung aus Schuldgefühl und Hilflosigkeit: Das lyrische Ich erkennt die Wirkung seines Verhaltens an, erklärt sie aber zugleich aus einer eigenen inneren Not heraus. Damit verweist Dörmann auf die menschliche Schwäche im Umgang mit Schmerz und Konflikten – und auf das Bedürfnis nach Verständnis und Vergebung trotz aller Fehler.

Weitere Informationen

Hier finden sich noch weitere Informationen zu diesem Gedicht und der Seite.

Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.