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Geleitspruch

Von

Die verschütteten Gräber der Könige
bergen noch köstliche Schätze.
Aber wetze
die Schneiden scharf.

Viele zogen auf Abenteuer:
Helden,
und kamen nach haus:
Schwätzer.

Schwör keinen Meineid!
Schmiede deine Hand
schweigend
an den Knauf des Schwertes.

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Gedicht: Geleitspruch von Elisabeth Fuhrmann-Paulsen

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Geleitspruch“ von Elisabeth Fuhrmann-Paulsen vermittelt eine Mischung aus Warnung und Aufforderung zur Entschlossenheit. Es beginnt mit dem Bild der „verschütteten Gräber der Könige“, die noch immer Schätze bergen – ein Verweis auf verborgene Werte oder Errungenschaften, die jedoch nur mit Mühe und Vorsicht gehoben werden können. Die Zeile „Aber wetze die Schneiden scharf“ betont die Notwendigkeit von Vorbereitung und Schärfung der eigenen Fähigkeiten, bevor man sich auf eine Reise oder Herausforderung einlässt.

Die zweite Strophe kontrastiert wahre Helden mit jenen, die sich nur mit Worten schmücken. Viele brechen auf, um Abenteuer zu suchen, doch nicht alle kehren als Helden zurück – manche kommen als Schwätzer heim. Dies kann als Kritik an jenen verstanden werden, die große Taten versprechen, aber nicht erfüllen. Wahres Heldentum zeigt sich nicht in Worten, sondern in Taten und Durchhaltevermögen.

Die letzte Strophe unterstreicht diesen Gedanken mit einer klaren ethischen Mahnung: „Schwör keinen Meineid!“ – eine Aufforderung zur Wahrhaftigkeit und Integrität. Das Bild der Hand, die „schweigend an den Knauf des Schwertes“ geschmiedet wird, verstärkt den Gedanken der inneren Disziplin und Entschlossenheit. Hier wird nicht zum Kampf aufgerufen, sondern zur inneren Sammlung und Verantwortlichkeit. Das Gedicht fordert dazu auf, weniger zu reden, sondern durch Haltung und Taten zu bestehen – eine zeitlose Lehre über Ehre, Mut und Selbstbeherrschung.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.