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Hör‘, es klagt die Flöte wieder

Von

Hör‘, es klagt die Flöte wieder,
Und die kühlen Brunnen rauschen.
Golden wehn die Töne nieder,
Stille, stille, laß uns lauschen!

Holdes Bitten, mild Verlangen,
Wie es süß zum Herzen spricht!

Durch die Nacht, die mich umfangen,
Blickt zu mir der Töne Licht.

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Gedicht: Hör‘, es klagt die Flöte wieder von Clemens Brentano

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Hör‘, es klagt die Flöte wieder“ von Clemens Brentano ist ein kurzer, stimmungsvoller Text, der ganz im Geiste der Romantik steht. In wenigen Versen verbindet Brentano Natur, Musik und Gefühl zu einem lyrischen Moment der Innigkeit und des stillen Erlebens.

Im Mittelpunkt steht der Klang der Flöte, der als klagend, aber zugleich tröstlich empfunden wird. Die Musik wirkt in die nächtliche Stille hinein und löst eine Atmosphäre des Innehaltens aus. Die Aufforderung „Stille, stille, laß uns lauschen!“ ist ein Aufruf zum Lauschen nicht nur im äußeren, sondern auch im inneren Sinne – ein Moment der Sammlung und des Gefühls.

Die musikalischen Töne werden als „golden“ beschrieben, sie „wehn“ herab – ein Bild, das an Licht und Glanz erinnert und den Klängen eine fast himmlische, tröstende Qualität verleiht. Sie sind nicht nur hörbar, sondern scheinen auch zu leuchten, sie durchbrechen die Nacht. Die Musik wird so zum Träger innerer Hoffnung und zarter Sehnsucht, ein „mildes Verlangen“, das das Herz direkt anspricht.

Am Ende des Gedichts steht ein fast mystisches Bild: Die Musik erscheint als Licht in der umhüllenden Nacht. Der Klang ist damit nicht nur ein akustisches Erlebnis, sondern auch ein seelischer Trost, ein Durchbruch des Schönen und Geistigen in eine von Dunkelheit umgebene Welt. Brentano gelingt es hier, in wenigen Zeilen eine intensive Empfindung zu verdichten – Musik als Sprache des Herzens und als Licht in der Dunkelheit.

Weitere Informationen

Hier finden sich noch weitere Informationen zu diesem Gedicht und der Seite.

Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.