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Der arme Fischer

Von

Wenn des Flusses klare Wellen
Mondbeglänzt vorüber ziehn,
Schau ich trübe nach den hellen
Fenstern ihres Schlosses hin.

Und es zittern bange Schauer
Mir durch Mark und durch Gebein,
Denn in hoffnungsloser Trauer
Muss ich mich der Sehnsucht weihn.

Ach ich kann sie nicht erreichen!–
An der Gluth, die mich zerstört,
Wird mein Leben bald verbleichen,
Ungeliebt und ungehört.

Seit mein Auge sie gesehen,
Ist verwandelt mein Gemüth,
Und ich muss vor ihr vergehen,
Wie ein Frühlingstag verblüht.

Seht, mein leichtes Fahrzeug schwanket
Nicht mehr munter auf der Fluth,
Denn der Fischer ist erkranket
Und erloschen ist sein Muth.

O wie freudig wollt‘ ich sterben,
Könnt‘ ich nur im Tode mir
Einen Blick der Huld erwerben;
Eine Thräne nur von ihr!

Aber ach, auf ihrer Höhe
Ahnet wohl die Stolze nicht,
Dass für sie in stummen Wehe
Bald das Herz des Fischers bricht.

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Abbildung des Gedichts "Der arme Fischer"

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht beschreibt die unerfüllte Liebe eines Fischers zu einer unerreichbaren Frau, die in einem Schloss hoch über dem Fluss lebt. Die Natur – der fließende Fluss, das Mondlicht, das schwankende Boot – spiegelt die innere Zerrissenheit und Verzweiflung des lyrischen Ichs wider. Die unerwiderte Liebe wird als zerstörerische Kraft dargestellt, die das Leben des Fischers langsam auslöscht. Seine Sehnsucht ist so intensiv, dass er bereit wäre zu sterben, wenn er dadurch nur einen Moment der Zuwendung gewinnen könnte. Doch die Angebetete ahnt nichts von seinem stillen Leid, was die Tragik der Situation noch verstärkt. Das Gedicht greift klassische Motive der Romantik auf, wie die Verbindung von Natur und Emotionen, die Unerreichbarkeit der Geliebten und die Todessehnsucht als Ausdruck unerfüllter Liebe.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.