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Ganz still zuweilen…

Von

Ganz still zuweilen wie ein Traum
klingt in dir auf ein fernes Lied…
Du weißt nicht, wie es plötzlich kam,
du weißt nicht, was es von dir will…
und wie ein Traum ganz leis und still
verklingt es wieder, wie es kam…

Wie plötzlich mitten im Gewühl
der Straße, mitten oft im Winter
ein Hauch von Rosen dich umweht,
wie oder dann und wann ein Bild
aus längst vergessenen Kindertagen
mit fragenden Augen vor dir steht…

Ganz still und leise, wie ein Traum…
Du weißt nicht, wie es plötzlich kam,
du weißt nicht, was es von dir will,
und wie ein Traum ganz leis und still
verblaßt es wieder, wie es kam.

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Gedicht: Ganz still zuweilen… von Cäsar Flaischlen

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Ganz still zuweilen…“ von Cäsar Flaischlen thematisiert die flüchtigen Erinnerungen und Emotionen, die unerwartet in das Bewusstsein treten. Diese Erinnerungen erscheinen wie ein ferner Traum, der leise aufklingt und ebenso plötzlich wieder verschwindet, ohne dass das lyrische Ich ihre Herkunft oder Bedeutung genau erfassen kann.

Besonders eindrücklich ist die Verbindung von Sinneseindrücken und Erinnerungen. Ein Hauch von Rosen inmitten des Winters oder das plötzliche Auftauchen eines Kindheitsbildes verdeutlichen, wie unvorhersehbar und geheimnisvoll solche Momente sind. Diese Bilder erzeugen eine melancholische Atmosphäre und lassen die Vergänglichkeit von Erinnerungen spürbar werden.

Die kreisende Struktur des Gedichts, in der Anfang und Ende fast identisch sind, verstärkt die Flüchtigkeit dieser Erlebnisse. Die Wiederholungen und das leise Verklingen der Worte spiegeln das Vergehen der Erinnerungen wider. So bleibt am Ende eine Ahnung von etwas Vergangenem, das nur für einen kurzen Moment spürbar war, bevor es wieder ins Unbewusste gleitet.

Weitere Informationen

Hier finden sich noch weitere Informationen zu diesem Gedicht und der Seite.

Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.