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Frühlings-Seufzer

Von

Grosser Gott, in dieser Pracht
Seh‘ ich deine Wunder-Macht
Aus vergnügter Seelen an.
Es gereiche Dir zu Ehren,
Daß ich sehen, daß ich hören,
Fülen, schmecken, riechen kann!

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Gedicht: Frühlings-Seufzer von Barthold Heinrich Brockes

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Frühlings-Seufzer“ von Barthold Heinrich Brockes ist ein kurzes, aber ausdrucksstarkes Lob auf die Schöpfung und die Sinne als Mittel der Gotteserkenntnis. In wenigen Zeilen bringt Brockes eine tiefe Dankbarkeit gegenüber der göttlichen Natur und der eigenen sinnlichen Wahrnehmung zum Ausdruck.

Im Zentrum steht die Bewunderung der „Pracht“ des Frühlings, in der das lyrische Ich die „Wunder-Macht“ Gottes erkennt. Diese Wahrnehmung führt nicht nur zu Staunen, sondern auch zu spiritueller Erhebung: Die Betrachtung der Natur geschieht „aus vergnügter Seelen“, also mit einem freudigen, offenen Herzen. Der Frühling wird hier nicht nur als äußeres Naturereignis erlebt, sondern als Offenbarung göttlicher Größe.

Besonders bemerkenswert ist der Übergang von der äußeren Natur zur inneren Dankbarkeit über die eigenen Sinne. Das Gedicht zählt die fünf Sinne auf – Sehen, Hören, Fühlen, Schmecken und Riechen – und deutet sie als Gnadengaben. Durch sie kann der Mensch die Welt erfassen und in ihrer Schönheit erkennen, was ihn wiederum zu Gott führt. Die sinnliche Wahrnehmung wird so zu einem religiösen Akt, zur Brücke zwischen Schöpfung und Schöpfer.

Brockes’ Text spiegelt die Geisteshaltung der Aufklärung wider, insbesondere die sogenannte „natürliche Theologie“, die Gott im Alltäglichen, im Sichtbaren und Erfahrbaren sucht. Der „Frühlings-Seufzer“ ist somit nicht nur eine Naturbetrachtung, sondern auch ein kleines Gebet – ein Ausdruck stiller Frömmigkeit, die aus dem Staunen über die Welt hervorgeht.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.