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Abruzzesische Räuber

Von

Lauert mir nur im Gebirg und schreckt mit Dolch und Pistole,
Ziert mit dem blutigen Schmuck glänzender Opfer euch nur.
Mich erschrecket ihr nicht, die unsterbliche Gabe der Lieder,
Aber kein irdisches Gut hat mir der Himmel verliehn.

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Gedicht: Abruzzesische Räuber von Wilhelm Friedrich Waiblinger

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Abruzzesische Räuber“ von Wilhelm Friedrich Waiblinger thematisiert die Furchtlosigkeit des lyrischen Ichs gegenüber physischer Bedrohung und die gleichzeitige Klage über materielle Armut. Der Dichter stellt sich den Räubern im Gebirge, die mit Dolchen und Pistolen drohen, als unerschrocken gegenüber. Er betont, dass die Räuber ihn nicht einschüchtern können.

Diese Furchtlosigkeit gründet auf der unsterblichen „Gabe der Lieder“, also der Kunst, der Poesie. Das Gedicht suggeriert, dass die immaterielle Welt der Kunst und des Ausdrucks für den Dichter von höherer Bedeutung ist als das irdische Leben und seine Gefahren. Die Räuber mit ihrem „blutigen Schmuck“ und den „glänzenden Opfern“ repräsentieren die Welt der Gewalt und des materiellen Besitzes, die für den Dichter offenbar keine Furcht auslösen.

Der zweite Teil des Gedichts führt jedoch eine Wendung ein. Das lyrische Ich klagt darüber, dass ihm der Himmel „kein irdisches Gut“ verliehen hat. Dies deutet darauf hin, dass der Dichter zwar keine Angst vor Gewalt hat, aber unter materieller Armut leidet. Die Abwesenheit von irdischem Besitz wird als Verlust und als Quelle von Kummer empfunden.

Das Gedicht zeigt somit eine Ambivalenz: einerseits die Stärke und Unerschrockenheit des Dichters, die sich auf seine künstlerische Begabung stützt, andererseits die Verletzlichkeit durch materielle Not. Waiblinger kontrastiert die Macht der Kunst mit den Beschränkungen des irdischen Lebens und verleiht der Erfahrung des Dichters eine gewisse Tragik. Der Dichter ist unerschrocken gegenüber Gewalt, leidet aber unter Armut, wodurch die Grenzen der poetischen Kraft im Angesicht realer Schwierigkeiten aufgezeigt werden.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.