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Der erste Mai

Von

Der erste Tag im Monat Mai
Ist mir der glücklichste von allen.
Dich sah ich, und gestand dir frei,
Den ersten Tag im Monat Mai,
Daß dir mein Herz ergeben sei.
Wenn mein Geständniß dir gefallen,
So ist der erste Tag im Mai
Für mich der glücklichste von allen.

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Gedicht: Der erste Mai von Friedrich von Hagedorn

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Der erste Mai“ von Friedrich von Hagedorn feiert den ersten Tag des Wonnemonats Mai als einen besonderen Tag der Liebe. Es beschreibt eine persönliche Erinnerung, die diesen Tag für das lyrische Ich zu einem der bedeutungsvollsten und glücklichsten Momente macht: das Eingeständnis der eigenen Liebe an die Geliebte.

Der erste Mai wird hier nicht nur als Frühlingsbeginn oder als Symbol für neues Leben dargestellt, sondern vor allem als ein Tag der Liebeserklärung. Die Wiederholung der Zeile „Der erste Tag im Monat Mai“ sowie der betonte Refrain „der glücklichste von allen“ verleihen dem Gedicht einen fast liedhaften Charakter und unterstreichen die emotionale Bedeutung dieses Tages.

Das lyrische Ich erinnert sich an den Mut und die Offenheit, mit der es der Geliebten die eigene Zuneigung offenbarte. Zugleich schwingt Hoffnung in den Versen mit, dass dieses Geständnis auf Gegenliebe stößt – „wenn mein Geständniß dir gefallen“. Damit wird die Liebeserklärung mit der Erwartung verknüpft, dass der Mai nicht nur ein schöner Tag der Natur, sondern auch der Liebe bleibt.

In seiner schlichten und gefühlvollen Sprache verbindet das Gedicht die persönliche Erfahrung des lyrischen Ichs mit dem allgemeinen Frühlingsmotiv. Der Mai steht hier nicht nur für den äußeren Neubeginn der Natur, sondern auch für einen inneren Neubeginn im Leben der Liebe.

Weitere Informationen

Hier finden sich noch weitere Informationen zu diesem Gedicht und der Seite.

Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.