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Hochroth

Von

Du innig Roth,
Bis an den Tod
Soll meine Lieb Dir gleichen,
Soll nimmer bleichen,
Bis an den Tod,
Du glühend Roth,
Soll sie Dir gleichen.

Gedicht als Bild, zum Downloaden und Teilen

Gedicht: Hochroth von Karoline von Günderode

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Hochroth“ von Karoline von Günderode ist eine kurze, aber eindringliche lyrische Miniatur, die in ihrer konzentrierten Form eine tiefe emotionale Intensität entfaltet. Im Zentrum steht die Farbe Rot – „innig“, „glühend“ –, die in der literarischen Tradition oft mit Liebe, Leidenschaft und Lebenskraft, aber auch mit Schmerz und Tod assoziiert wird.

Das lyrische Ich richtet sich direkt an dieses „Roth“ und vergleicht seine Liebe mit dessen intensiver, unveränderlicher Glut. Die Wiederholung der Formulierung „bis an den Tod“ hebt die Dauer und Tiefe dieses Gefühls hervor: Die Liebe soll unvergänglich, ungebrochen sein, selbst im Angesicht des Todes. Die Farbe Rot wird hier zum Symbol einer Liebe, die in ihrer Leidenschaft sowohl Leben als auch Endlichkeit in sich trägt.

Sprachlich ist das Gedicht durch seine Kürze, Wiederholungen und die symmetrische Struktur geprägt. Die Zeilen wirken beinahe wie ein meditatives Mantra – ein inneres Bekenntnis zur Beständigkeit der Liebe. Das Spiel mit Klang und Rhythmus verstärkt den emotionalen Nachdruck und verleiht dem Gedicht eine beinahe rituelle Ernsthaftigkeit.

In der Verbindung von Farbe, Gefühl und Vergänglichkeit zeigt sich Günderodes typische romantische Bildwelt: Die Liebe ist kein flüchtiges Gefühl, sondern eine existentielle Kraft, die bis in den Tod wirkt. Die Farbe Rot steht dabei sowohl für Leben als auch für das Opfer – ein Ausdruck von Schönheit und Schmerz zugleich.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.