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Eisenbahnbrücke bei Nacht

Von

Die schwarze Brücke schwebt leicht in die Luft.
Schwung
ist die Linie ihres dunklen Wesens,
und man vergisst,
dass es je Tag gewesen,
der ihren Aufbau scharf und klar umreißt.

So scheint sie ohne Grundstein, wie das Leben.
Nur ein Profil zum Anschaun aus der Ferne,
und unerreichbar wie der Regenbogen.
Mit kecker Hand gezogne Silhouette,
Phantasterei –
und doch aus starrem Eisen:
Urplötzlich saust auf unsichtbaren Gleisen
ein Blitzzug hin. –

Gedicht als Bild, zum Downloaden und Teilen

Gedicht: Eisenbahnbrücke bei Nacht von Elisabeth Fuhrmann-Paulsen

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Eisenbahnbrücke bei Nacht“ von Elisabeth Fuhrmann-Paulsen beschreibt die Brücke als eine scheinbar schwerelose, fast unwirkliche Erscheinung in der Dunkelheit. Die Nacht lässt ihre feste Struktur verschwimmen, sodass sie mehr wie eine Silhouette oder eine kühne Zeichnung wirkt. Ihre reale, materielle Beschaffenheit tritt zurück, und sie erscheint wie ein Gebilde aus Bewegung und Schwung.

Die Brücke wird zu einem Symbol des Lebens: „ohne Grundstein“, nur ein „Profil zum Anschaun aus der Ferne“. Diese Verse deuten auf die Vergänglichkeit und Flüchtigkeit der Existenz hin, die nur aus einer bestimmten Perspektive greifbar erscheint. Der Vergleich mit dem Regenbogen unterstreicht die Unerreichbarkeit und fast märchenhafte Qualität der Szenerie. Gleichzeitig bleibt sie aus „starrem Eisen“ – eine Verbindung aus Fantasie und harter Realität.

Die letzte Wendung bringt eine plötzliche Dynamik: Ein Zug rast über die unsichtbaren Gleise, ein Moment voller Geschwindigkeit und Energie. Damit wird die Brücke nicht nur als stilles Bauwerk, sondern als Verbindung von Bewegung und Beständigkeit dargestellt. Das Gedicht spielt mit Kontrasten – Schwere und Leichtigkeit, Realität und Illusion –, um die Brücke zu einem Sinnbild für die rätselhafte Natur der Welt zu machen.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.