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Spruch

Von

Drüben von dem sel’gen Lande
kommt ein seltsam Grüßen her,
warum zagst du noch am Strande?
Graut dir, weil im falschen Meer
draußen auf verlornem Schiffe
mancher frische Segler sinkt
und von halbversunknem Riffe
Meerfey nachts verwirrend singt?
Wagst du’s nicht draufhin zu stranden,
wirst du nimmer drüben landen!

Gedicht als Bild, zum Downloaden und Teilen

Gedicht: Spruch von Joseph von Eichendorff

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Spruch“ von Joseph von Eichendorff thematisiert die Aufforderung zum Aufbruch und den Mut, sich über die Ängste und Gefahren des Lebens hinwegzusetzen. Es spricht das lyrische Ich oder allgemein den Menschen an, der zögernd „am Strande“ verharrt und die Überfahrt zum „sel’gen Lande“ scheut. Das „sel’ge Land“ steht dabei sinnbildlich für eine höhere, vielleicht geistige oder transzendente Heimat, die jenseits der irdischen Welt liegt.

Die Angst vor dem „falschen Meer“, in dem „mancher frische Segler sinkt“, symbolisiert die Furcht vor Scheitern und Verirrung im Leben. Auch die „Meerfey“, die „verwirrend singt“, erinnert an die verführerischen und gefährlichen Kräfte, die den Menschen vom Weg abbringen könnten. Damit greift Eichendorff typische romantische Motive wie das unruhige Meer und die mythische Gestalt der Nixe auf, die als Gefahren für den mutlosen Wanderer oder Seefahrer gelten.

Doch das Gedicht schließt mit einer klaren Mahnung: Nur wer den Schritt über das Zögern hinaus wagt und „draufhin zu stranden“ bereit ist, wird das „sel’ge Land“ erreichen. Das Gedicht ist somit nicht nur eine Warnung vor den Gefahren, sondern zugleich ein Aufruf zur Entschlossenheit und zum Vertrauen in den Weg, auch wenn dieser ungewiss ist. Eichendorff verleiht dem Gedicht eine existenzielle Dimension, indem er das Bild des Meeres als Metapher für das Leben selbst und seine Prüfungen nutzt. Wer das Risiko scheut, wird nie das ersehnte Ziel erreichen.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.