Ende der Gewalt
Ihr, die ihr zwingt, doch nie bezwingt:
Und wenn ihr noch so eifrig seid
Und fern von Mitleid oder Leid,
Ihr macht, wenn ihr die Kolben schwingt,
Für euch in Zeit und Ewigkeit
Aus meinem Blut kein Goldgeschmeid!
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Kurze Interpretation des Gedichts
Das Gedicht „Ende der Gewalt“ von Oskar Loerke ist eine kraftvolle und entschlossene Abrechnung mit Gewalt und Unterdrückung. Es richtet sich an diejenigen, die Macht ausüben, ohne jemals wirklich zu „bezwingen“. Die Anklage gegen Gewalt wird bereits in den ersten Versen deutlich: Die Adressaten des Gedichts handeln mit „Eifer“ und ohne „Mitleid oder Leid“, doch sie schaffen es nicht, die wahre Bedeutung ihres Tuns zu begreifen, da ihre Handlungen letztlich keine wahre Veränderung bringen.
Die Aussage „ihr macht, wenn ihr die Kolben schwingt, / Für euch in Zeit und Ewigkeit / Aus meinem Blut kein Goldgeschmeid!“ verstärkt das Motiv des Widerstands und der Unveränderbarkeit des Zorns des Erzählers. Der „Kolben“ als Symbol für Gewalt und Zerstörung wird in seiner Bedeutung relativiert. Trotz der Versuche, den Erzählenden zu unterdrücken, wird aus seinem „Blut“ kein „Goldgeschmeid“ – die Gewalt, die gegen ihn ausgeübt wird, bringt keinen wirklichen Gewinn für die Täter. Der „Goldgeschmeid“ könnte metaphorisch für das erhoffte Kapital, den Erfolg oder die Macht stehen, die aus der Ausbeutung des anderen gezogen werden. Doch diese Vorstellung wird als Illusion entlarvt.
Das Gedicht endet mit einer klaren und eindringlichen Botschaft, dass wahre Gewalt niemals den inneren Widerstand des Opfers brechen kann. Die Täter mögen äußerlich Erfolg haben, doch ihre Handlungen bleiben bedeutungslos, da sie nichts von echter, tiefgreifender Veränderung bewirken können. Loerke stellt hier die moralische Überlegenheit des Widerstands gegen Gewalt heraus und betont, dass die wahre Stärke in der Unverkäuflichkeit des menschlichen Lebens und der Würde liegt.
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Lizenz und Verwendung
Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.