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Frauen

Von

Frauen sind da,
um geliebt,
nicht um verstanden zu werden.

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Gedicht: Frauen von Oscar Wilde

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Frauen“ von Oscar Wilde ist eine prägnante Aussage, die sich auf die Komplexität der Beziehung zwischen Männern und Frauen konzentriert. Es besteht aus lediglich zwei Zeilen, was die Aussage umso kraftvoller macht. Die Kürze des Gedichts unterstreicht die Direktheit und scheinbare Einfachheit der dargelegten These.

Die erste Zeile stellt die zentrale Behauptung auf: Frauen sind da, um geliebt zu werden. Dieser Satz impliziert eine emotionale und sinnliche Beziehung, die im Vordergrund steht. Das Verb „geliebt“ deutet auf Zuneigung, Hingabe und Wertschätzung hin. Es wird die Vorstellung von Liebe als dem primären Zweck der Beziehung zwischen Mann und Frau etabliert.

Die zweite Zeile setzt dem entgegen, dass Frauen nicht dazu da sind, verstanden zu werden. Diese Feststellung ist provokativ und spiegelt eine gewisse Mystifizierung wider. Sie deutet darauf hin, dass Frauen von Natur aus komplex, rätselhaft und vielleicht sogar unzugänglich für vollständiges Verständnis sind. Die Zeile impliziert, dass der Versuch, Frauen intellektuell zu erfassen, überflüssig oder sogar kontraproduktiv sein könnte.

Insgesamt propagiert das Gedicht eine Sichtweise, die die emotionale Verbindung über die intellektuelle stellt. Es suggeriert, dass Liebe und Gefühl in der Beziehung zwischen Mann und Frau wichtiger sind als das Streben nach rationaler Erfassung und Analyse. Wilde, bekannt für seine Schlagfertigkeit und seinen Witz, präsentiert hier eine pointierte Beobachtung, die zum Nachdenken anregt und gleichzeitig eine spielerische, vielleicht sogar leicht ironische Note trägt.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.