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Schaumgeboren

Von

Flocken
Und Locken
Korallen
Und Lallen,
Spritzendes Tuscheln
In errötende Muscheln,
Rosenschein
Tief in die wogende Wiege hinein.
Und das Meer ganz von Sinnen
Weiß nicht, was vor lauter Jauchzen beginnen
„Ich bin da, ich bin da!“
Bittende Wellen
Langen und schwellen
„Ich bin da, ich bin da!“

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Gedicht: Schaumgeboren von Peter Hille

Kurze Interpretation des Gedichts

Das Gedicht „Schaumgeboren“ von Peter Hille entfaltet eine poetische Szene, die stark an den mythischen Moment der Geburt der Venus aus dem Meeresschaum erinnert. In einer sehr klangvollen, fast spielerischen Sprache beschreibt das Gedicht das Erwachen von Leben und Schönheit aus den Elementen Wasser und Schaum. Die „Flocken und Locken“, „Korallen und Lallen“ schaffen eine Atmosphäre voller Leichtigkeit und sinnlicher Bewegung.

Die „errötenden Muscheln“ und der „Rosenschein“ in der „wogenden Wiege“ verstärken den Eindruck von Geburt und Entstehung. Die Natur erscheint hier als liebevoll gestaltete Szenerie für ein neues, zartes Wesen, das aus dem Meer hervorgebracht wird. Der Ozean selbst wird als beseeltes Wesen dargestellt, das „ganz von Sinnen“ vor Freude kaum weiß, was es tun soll – das Meer wird zur schöpferischen Kraft, die ekstatisch ihr Werk feiert.

Die wiederholten Rufe „Ich bin da, ich bin da!“ wirken wie der erste bewusste Ausruf dieses neu entstandenen Lebens. Es ist ein Moment voller Energie und Unschuld zugleich, ein feierliches Ankommen in der Welt. Hilles Gedicht lebt von seinen lautmalerischen Elementen und der Verbindung von Natur, Sinnlichkeit und Mythos. „Schaumgeboren“ zelebriert das Wunderhafte der Entstehung, indem es Meer und Wellen zu freudigen Mittlern eines schöpferischen Akts macht.

Weitere Informationen

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Lizenz und Verwendung

Dieses Gedicht fällt unter die „public domain“ oder Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk nicht (mehr) durch Urheberrechte geschützt ist und daher von allen ohne Erlaubnis des Urhebers frei genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Sie tritt meist nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist ein, z. B. 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Weitere Informationen dazu finden sich hier.